Unsere Arbeits­grundsätze

  1. Wir übernehmen Aufträge nur, wenn wir uns dafür kompetent erachten und über die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen.

  1. Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen oder Unterlassungen erfordern, werden nicht angenommen bzw. nicht ausgeführt.

  1. Wir bilden uns fort, um unsere zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kompetenzen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

  1. Wir unterrichten unsere Auftraggeber über alle wesentlichen Maßnahmen und Vorgänge. Umgekehrt erwarten wir von unseren Mandanten alle in der Sache wichtigen Informationen zügig und korrekt, um unseren Auftrag zeitnah und gut ausführen zu können.

  1. Wir sind zur Verschwiegenheit über betriebliche und private Interna unserer Auftraggeber verpflichtet und halten uns auch nach Beendigung des Mandates daran. Auch Mitarbeiter und Kooperationspartner, die bei unseren Tätigkeiten mitwirken, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.

  1. Wir achten auf unsere Unabhängigkeit -fachlich und finanziell- und nehmen keine Zuwendungen an, die diese Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind.

  1. Ein Auftrag kommt nicht in Frage, wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht, weil mehrere Auftraggeber in derselben Sache widerstreitende Interessen verfolgen oder die Angelegenheit aus früherer Tätigkeit bekannt ist und dieses Wissen ausgenützt würde.

  1. Fremde Vermögenswerte werden mit besonderer Sorgfalt behandelt.

  1. Hinweise auf Referenzen geben wir nur, wenn unsere Auftraggeber sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben.

  1. Wir erheben den Anspruch, dass unsere Honorare in einem angemessenen Verhältnis zu unserer Leistung und der im Einzelfall bestehenden Verantwortung stehen. Das Honorar muss fair sein, der Auftraggeber bei der Bezahlung aber ebenfalls, damit wir uns auf sein Anliegen konzentrieren können.